Die Kolpingsfamilie erhebt zur Zeit die folgenden Mitgliedsbeiträge:
Auf die Beitragsordnung vom 04.09.2022 wird verwiesen
Beitragsgruppe |
Beitragsart |
Jahresbeitrag |
10 |
Mitglieder bis einschl. 17 Jahre (1) |
15,00 € |
20 |
Mitglieder bis einschließlich 17 Jahre in häuslicher Gemeinschaft mit Kolpingmitglied (1) (2) | 0,00 € |
30 |
18 bis einschließlich 26 Jahre (1) |
21,00 € |
40 |
ab 27 Jahre (1) | 41,00 € |
51 |
Familien mit Kind(ern) bis 17 Jahre in häuslicher Gemeinschaft (1) (2) | 64,00 € |
52 |
1 Erwachsener mit Kind(ern) bis 17 Jahre in häuslicher Gemeinschaft (1) (2) |
41,00 € |
60 |
Sozialbeitrag (ab 18 Jahren) werden nach Einzelfallprüfung durch den Vorstand geregelt |
(1) maßebend ist das Alter zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres.
(2) Zur häuslichen Gemeinschaft gehören alle Personen einer Wohnung, die in dieser Wohnung ihren Lebensmittelpunkt haben. Eine Wohnung ist die Zusammenfassung von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. In analoger Weise gilt dies für ein Haus (z.B. Einfamilienhaus), das gemeinschaftlich von einer häuslichen Gemeinschaft genutzt wird.